Ablauf einer ambulanten Psychotherapie
Ich biete Termine vor Ort sowie bei Bedarf auch online an.
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Erstgespräch
Das unverbindliche Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Zudem geht es darum, einen ersten Überblick über mögliche Problembereiche zu bekommen. So steht am Ende eine Einschätzung, ob Verhaltenstherapie ein geeignetes Therapieverfahren bzgl. Ihrer Problematik darstellt.
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Probatorik
Die vier weiteren Sitzungen nennen sich probatorische Sitzungen.
In diesen Sitzungen stehen Diagnostik sowie Anamnese im Vordergrund. So können wir erste Hypothesen über die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Problematik generieren. Davon ausgehend vereinbaren wir gemeinsam Therapieziele und ein Behandlungsplan wird entwickelt.
Nach den probatorischen Sitzungen stelle ich – mit Ihrer Zustimmung – bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe einen Antrag zur Bewilligung einer Psychotherapie .
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Therapeutische Sitzungen
Sobald die Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe genehmigt sind, können wir mit der Therapie beginnen.
Die Sitzungen dauern dabei 50 min und finden i.d.R. wöchentlich statt.
Wie lange eine therapeutische Behandlung insgesamt dauert, ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig liegt die Anzahl der Stunden jedoch zwischen 12 und 45 Sitzungen.
Kosten einer ambulanten Psychotherapie
Privat Versicherte/
Beihilfeberechtigte:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Richtlinien-Psychotherapie. Der genaue Umfang der Kostenübernahme kann jedoch je nach Versicherung und Tarif variieren. Bitte informieren Sie sich deshalb bereits im Voraus bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich dabei an den seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte.
Selbstzahler*innen:
Als Selbstzahler*in können Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie auch eigenständig tragen. Eine Meldung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt dann selbstverständlich nicht. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich dabei an den seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte.
Gesetzlich Versicherte:
Ich habe in meiner Privatpraxis leider keine Möglichkeit direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Durchführung von Kostenerstattungsverfahren biete ich nicht an.
Gesetzlich Versicherte können die Therapie jedoch selbstverständlich auf Selbstzahlerbasis bei mir in Anspruch nehmen.
Ansonsten wenden Sie sich bitte für einen Therapieplatz an eine Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung. Sie können sich dazu auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern nach freien Therapieplätzen erkundigen oder den Psychotherapeut*innen-Suchdienst der Psychotherapeutenkammer Bayern nutzen.